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Nicht vergessen! Vogelschutz bei Baumfällungen und Heckenrodungen beachten

 

Am 1. März beginnt die Vogelschutzzeit. In dieser Zeit, bis zum 30. September, sind Baumfällungen und Heckenrodungen, mit dem Ziel, den Lebensraum für Vögel zu erhalten, verboten!

 

Was bedeutet das konkret?

Hecken, Bäume oder Baumkronen dürfen nicht stark verkürzt oder gefällt werden.

 

Welche Ausnahmen sind möglich?

  • Ausgenommen von der Regel sind Sportplätze und gärtnerisch genutzte Grundstücke.
  • Der Jahreszuwachs bei Hecken/Sträuchern darf in Form eines Pflegeschnitts entfernt werden.
  • Das Fällen von Gefahrenbäumen ist durch Einwilligung des Amtsförsters und der unteren Naturschutzbehörde erlaubt.